Das Neugeborenen-Hörscreening wird in Deutschland gemäß Beschluss des Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) durchgeführt. Ziel ist die frühzeitige Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von ≥ 35 dB.
Im AABR-Modus des universellen Neugeborenen-Hörscreenings (UNHS) wird ein breitbandiger CHIRP-Stimulus (1,0–8,0 kHz) mit einer Stimulusrate von 85 Hz eingesetzt. Der Stimuluspegel ist über die AccuLink Software im Bereich von 30 bis 50 dB nHL in 5-dB-Schritten einstellbar. Die Messung kann über die OAE-Sonde oder alternativ über EarCoupler erfolgen.
Die Auswertung erfolgt vollautomatisch auf Basis signalstatistischer Kriterien und erfüllt die Anforderungen der zweiten Stufe des UNHS gemäß G-BA-Beschluss.
AABR-Messungen sind als Kontrolluntersuchung nach auffälliger TEOAE-Messung vorgesehen sowie primär bei Neugeborenen mit Risikofaktoren für konnatale Hörstörungen.